Nach dem Auslandsaufenthalt
1. Erledigen Sie die nötigen Formalitäten für das International Officehttp://international.univie.ac.at (Aufenthaltsbestätigung, Online-Bericht etc.).
2. Ihr Transcript of Records, also der Nachweis über die von Ihnen im Ausland erbrachten Leistungen (das Zeugnis bzw. die Zeugnisse), wird meist per Post an Sie persönlich, an das International Office oder an Ihre*n Koordinator*in gesendet bzw. persönlich an Sie übergeben. Bitte erkundigen Sie sich an der Gastuniversität, in welcher Form das Zeugnis übermittelt wird, bevor Sie abreisen.
3. Sofern Sie im Programm von Prof. Marboe oder Prof. Ofner waren, schicken Sie bitte einen Erfahrungsbericht mittels Formular an marboe.erasmus.rewi@univie.ac.at (für das Programm von Prof. Marboe) oder ofner.erasmus.rewi@univie.ac.at (für das Programm von Prof. Ofner).
4. Das Formular „Antrag auf Anerkennung“ erhalten Sie als Download von Mobility Online.
Füllen Sie den Antrag selbstständig aus. Orientieren Sie sich dabei an der letztgültige Version Ihres Online Learning Agreement und an Ihrem Transcript of Records. Das Prüfungsdatum finden Sie auf Ihrem Transcript of Records. Ob die Unterschrift Ihres*r Erasmus-Koordinator*in darauf erforderlich ist, wird gerade geprüft (Stand: Juli 2023). Bis jetzt gilt dies vor allem dann, wenn Sie Kurse ausgetauscht oder nicht bestanden haben.
5. Den ausgefüllten Antrag schicken Sie zusammen mit Ihrem Transcript of Records und der letztgültigen Version Ihres Online Learning Agreements per E-Mail an das Studienservicecenter (anerkennung.rewi@univie.ac.at). Erwähnen Sie im E-Mail an das Studienservicecenter, ob Sie auch die Fremdsprachenkompetenz angerechnet haben wollen. Im Regelfall braucht der Bescheid circa 6-8 Wochen. (Wenn es wegen Familienbeihilfe, Studienbeihilfe, Studienende o.ä., besonders dringend ist, schreiben Sie dies bitte im E-Mail dazu.)
Per Bescheid werden Ihre Leistungen als den zu erbringenden Leistungen des Wiener Studienplanes gleichwertig anerkannt.
6. Sollten Sie ein Stipendium der Studienbeihilfenbehörde erhalten (haben): Das Formular, auf welchem die Gleichwertigkeit mit einem hiesigen Studium durch die Unterschrift des "für studienrechtliche Angelegenheiten zuständigen Organs an der Universität Wien" bestätigt werden soll, kann durch den Antrag auf Anrechnung, mit Unterschrift des*r Koordinators*in versehen, erfahrungsgemäß ersetzt werden, evtl. auch durch das Learning Agreement oder den Anerkennungsbescheid.
7. Für die Anrechnung gilt generell eine Frist von 2 Monaten. Für Studierende, deren Aufenthalt im Juni oder später endet, gilt aber: 15. November.