Learning Agreement
Nach erfolgreicher Bewerbung bzw. Nominierung werden Sie vom International Office über die weiteren Schritte informiert.
Die Learning Agreements werden im Rahmen eines Termins mit den jeweiligen Koordinator*innen besprochen. Sie bekommen nach erfolgter Nominierung eine Einladung zu diesem Termin. Füllen Sie das Learning Agreement auf Mobility Online so weit wie möglich schon vor dem Termin selbst aus und ergänzen Sie den Rest dann gemeinsam mit dem*r Koordinator*in. Im online Learning Agreement gibt es links eine Tabelle für jene Kurse, die Sie an der Gastuniversität besuchen werden, und rechts daneben eine Tabelle, wofür diese in Ihrem Studium an der Universität Wien angerechnet werden sollen.
Für das Ausfüllen des Learning Agreements benötigen Sie Informationen über das Kursangebot an Ihrer Gastuniversität (des aktuellen akademischen Jahres, falls noch kein Kursangebot für die Zeit Ihres geplanten Auslandsaufenthaltes verfügbar ist). Es stehen auch Erfahrungsberichte ehemaliger Erasmusstudierenden im Programm Prof. Ofner und im Programm Prof. Marboe zur Verfügung.
Bitte erscheinen Sie pünktlich und vorbereitet zu den bekanntgegebenen Terminen zum Ausfüllen des Learning Agreements - die Termine der einzelnen Studierenden sind aufeinander abgestimmt.
Vergessen Sie nicht, dass auch universitätsspezifische Termine Ihrer Gastuniversität einzuhalten sind. Diese werden Ihnen vom International Office der Universität Wien bzw. direkt von der Gastuniversität mitgeteilt. Reichen Sie die notwendigen Formulare (siehe E-Mail vom International Office) rechtzeitig beim International Office ein.
Änderungen des Learning Agreements: Diesbezügliche Wünsche können vor und während des Auslandaufenthaltes auftreten. Warten Sie jedoch mit der Änderung des Learning Agreements bis ca. 2 Wochen nach Ankunft an der Gastuniversität. Ihr*e Koordinator*in wird dann online die Anrechenbarkeit bestätigen (siehe unten).
Inhalt des Learning Agreements
Als Vorgabe der EU sollen Studierende pro Studienjahr Prüfungen im Ausmaß von 60 ECTS Credits ablegen (pro Semester 30 ECTS Credits). Mindestens 24 ECTS sollen im Learning Agreement angegeben werden. Die Rückforderungsgrenze für den Zuschuss ist abhängig von der Aufenthaltsdauer; wenn Sie nicht mindestens 3 ETCS pro Aufenthaltsmonat erbringen, muss der Zuschuss zurückgezahlt werden. Dabei zählen die an der Universität Wien anerkannten ECTS! Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des International Office: https://international.univie.ac.at/studierendenmobilitaet/outgoing-students/erasmus-studienaufenthalte/finanzielles/
Anrechenbar sind grundsätzlich die MP aus Europarecht und Völkerrecht sowie Wahlfächer und Seminararbeiten, siehe Anrechnung.
Änderung des Learning Agreements
In manchen Fällen ist es nötig, das Learning Agreement während des Auslandsaufenthaltes zu ändern, da ursprünglich ausgewählte Lehrveranstaltungen nicht angeboten werden, sich terminlich überschneiden etc. Um die Anrechenbarkeit der von Ihnen neu ausgewählten Lehrveranstaltungen zu gewährleisten, ist es notwendig, dass Sie Ihre*n Koordinator*in über alle Änderungen informieren, sodass diese*r die Anrechenbarkeit prüfen kann.
Warten Sie mit der Änderung des Learning Agreements aber bis nach Ihrer Ankunft an der Gastuniversität. Vorher hat es keinen Sinn, da sich vor Ort immer noch neue Änderungen ergeben können. Der Erfahrung nach steht erst ca. 2 Wochen nach Beginn des Semesters das endgültige Programm fest.
Für die Änderung des Learning Agreements senden Sie bitte ein E-Mail mit den folgenden Informationen an Ihre*n Erasmus Koordinator*in:
- Welche der ursprünglich in Ihrem Learning Agreement enthaltenen Lehrveranstaltungen fallen weg?
- Welche Lehrveranstaltungen kommen neu hinzu?
- Wofür sollen die neu hinzugekommen Lehrveranstaltungen angerechnet werden (MP aus Europarecht und/oder Völkerrecht, Wahlfächer, Seminararbeit etc.).
Übermitteln Sie bitte per E-mail auch eine kurze Kursbeschreibung der neu hinzugekommen Lehrveranstaltungen bzw. einen Link zur Lehrveranstaltungsbeschreibung im Vorlesungsverzeichnis der Gastuniversität.
Nach der Prüfung und positiven Rückmeldung durch Ihre*n Koordinator*in, tragen Sie die Änderung bitte auf Mobility Online ein. Die Genehmigung der Änderung erfolgt dann ebenfalls auf Mobility Online.