Seminararbeiten müssen keine großen wissenschaftlichen Neuigkeiten enthalten, sollen aber die prinzipielle Beherrschung der Techniken wissenschaftlichen Arbeitens zeigen. Dazu gehört ua der sachgerechte Umgang mit wissenschaftlicher Literatur sowie die Fähigkeit, die untersuchten Materialien gestrafft und gegliedert in einer gut nachvollziehbaren Weise darzustellen. Die Beachtung von Formalia allein macht natürlich noch keine gute Seminararbeit aus, gehört aber auch dazu: So ist es durchaus auch in inhaltlicher Hinsicht wichtig, daß die verwendeten Informationen (Quellen wie Gesetzestexte, Judikatur, historische Quellen etc; eventuell auch Interviews, Fragebögen etc. sowie Sekundärliteratur, gegebenenfalls auch Internetpublikationen und andere neue Medien!) jeweils in identifizierbarer Weise ausgewiesen werden. Dem dienen erstens ein Quellen- bzw. Literaturverzeichnis (in der Regel am Ende der Arbeit) und zweitens Zitate im Text (Fußnoten) : Jedenfalls müssen wörtliche Zitate (unter Anführungszeichen) und längere Paraphrasen ausgewiesen werden. Nicht publizierte Quellen finden bei Seminararbeiten wohl eher selten Verwendung, wären aber ebenfalls auszuweisen (Archivalien mit Fundstelle; bei Interviews bzw Fragebögen empfiehlt sich eine Abschrift im Anhang).
UMFANG: Seminararbeiten sollen 50 000 Zeichen (nur Text inkl Fußnoten und Leerzeichen) plus Deckblatt, Gliederung und Quellen- bzw. Literaturverzeichnis umfassen; gegebenenfalls kommt dazu noch ein Abkürzungsverzeichnis oder ein Materialanhang (Abdruck einer wichtigen Quelle, Bildmaterial, etc.).
DECKBLATT: Name des Verfassers/der Verfasserin, Matrikelnummer, Bezeichnung des Seminars und behandeltes Thema
GLIEDERUNG ("INHALTSVERZEICHNIS"): schlüsselt den Duktus der Seminararbeit auf; in der Regel hat sich die Dezimalgliederung bewährt: Bsp. 1., 1.1., 1.1.1.; 1.1.2., 1.2., 2 ....; andere Gliederungsmöglichkeit: I., 1., a., b., c., 2., ...). Achtung: Die Unterteilung darf nicht willkürlich geschehen, sondern muß den Sinneinheiten und ihrem Verhältnis zueinander entsprechen. In der Regel wird man beim Abfassen einer Seminararbeit nach der Einarbeitungsphase ins Thema (Lesephase) zunächst eine vorläufige Gliederung gleichsam als "Skelett" der Arbeit erstellen. Die Gliederung wird dann in der Schreibphase "aufgefüllt". Oft zeigt sich dabei freilich, daß die ursprüngliche Gliederung sinnvollerweise zu adaptieren ist. Die der "Abgabefassung" der Arbeit vorgestellte Endgliederung mit Seitenverweisen ist somit der letzte Arbeitsschritt!
LITERATURVERZEICHNIS: enthält alphabetisch geordnet die verwendete oder zumindest die zitierte Literatur im Vollzitat. Im juristischen Schrifttum ist es heute z.T. üblich geworden, bei Autorennamen nur den Familiennamen aufzuführen, was allerdings bei Namensgleichheiten leicht zu Verwirrung führen kann. Besser ist es daher, den abgekürzten Vornamen beizugeben. Für die Gestaltung der Zitate gibt es verschiedene Schemata, innerhalb einer Arbeit ist jedenfalls auf Einheitlichkeit zu achten.
In der Regel sollten Quellen und Sekundärliteratur getrennt aufgeführt werden, wobei sich bei den Quellen sachliche Untergliederungen (z.B. Judikatur als eigener Block) empfehlen können. Das Literaturverzeichnis steht normalerweise am Ende der Arbeit, eventuell kann es auch gleich auf das Inhaltsverzeichnis folgen.
ANMERKUNGEN (Fußnoten sind aus der Leserperspektive angenehmer als Endnoten!): enthalten vor allem Literatur- bzw. Quellenverweise. Bei wiederholtem Zitat ist es üblich abzukürzen. Werden mehrere Werke desselben Autors verwendet, empfehlen sich Kurztitel. Die Beigabe des Erscheinungsjahres ist dagegen nicht unbedingt ein eindeutiges Identifikationskriterium. Eventuell kann auch mit "a.a.O." oder "ebd." Auf die jeweils vorherige Anmerkung verwiesen werden. Erfahrungsgemäß schleichen sich dabei aber durch Umstellungen im Schreibprozeß leicht Fehler ein. Wenn überhaupt, sollten solche Kurzformen daher erst in der Endredaktion eingeführt werden.
Eventuell lassen sich in den Anmerkungen auch aus dem Haupttext (zwecks besserer Lesbarkeit) ausgegliederte Zusatzinformationen unterbringen. Überlange Anmerkungen sind aber kein Kennzeichen für "Wissenschaftlichkeit"! Für den Duktus der Arbeit wesentliche Texte gehören nicht in die Anmerkungen sondern in den Haupttext, unnötige Informationen sollten überhaupt weggelassen werden.
ABKÜRZUNGEN: allgemein gängige Abkürzungen wie "z.B." (zB), "z.T." (zT), bzw. (bzw), Jh. (Jh), . . . und im juristischen Schrifttum selbstverständliche Abkürzungen wie etwa ABGB, G, OHG, idF, . . . brauchen keine nähere Erläuterung. Orientieren Sie sich an G. Friedl/H. Loebenstein, Abkürzungen und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen. Auf andere Abkürzungen sollte man besser verzichten oder aber, wo sinnvoll (z.B. nicht allgemein eingeführte Kürzel für Quellen in einer rechtshistorischen Arbeit) die Abkürzung bei der ersten Verwendung erklären. Außerdem empfiehlt es sich in solchen Fällen ein der eigentlichen Arbeit vorgeschobenes oder angehängtes Abkürzungsverzeichnis.