Sprachnachweis

Zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung müssen Sie erforderliche Sprachkenntnisse nachweisen.

Das erforderliche Sprachniveau entnehmen Sie bitte den Informationen bei den jeweiligen Plätzen auf http://erasmus.univie.ac.at

Alle relevanten Informationen zum Sprachnachweis erhalten Sie hier.

Eine Äquivalenzliste des International Office zu einzelnen Sprachnachweisen finden Sie hier.

Zudem bietet das Spachenzentrum der Universitärt Wien (auch abgestimmt auf die Erasmus Fristen) Prüfungen für Spachkompetenznachweise an. Für Studierende, die erfolgreich für einen Erasmus-Platz nominiert wurden und die Unterlagen fristgerecht im International Office abgegeben haben, besthet die Möglichkeit einer teilweisen Refundierung der Kosten.

Gerne beantwortet Ihnen das International Office (ERASMUS Outgoing) weitere Fragen zum Sprachnachweis.

 

Achtung: Studierende der rechtswissenschaftlichen Fakultät können einen  Sprachnachweis auch durch die positive Absolvierung folgender Lehrveranstaltungen erbringen: 

  • KU Cambridge Legal English (ILEC) I (C1)
  • KU International Legal English I (C1)
  • KU Cambridge Legal English (ILEC) II (C1)
  • KU International Legal English II (C1)
  • KU Introduction to Legal English for ERASMUS students (C1)
  • KU Anglo-American Legal English I, II, III oder IV (C1)
  • KU Discussion, Negotiation and Presentation in English (C1)
  • KU English for Lawyers (USA) (C1)
  • KU Introduction to European Union Law (C1)
  • KU Français juridique (B1)
  • KU Introduction au droit international public (B1)
  • KU Einführung in die französische Rechtssprache für ERASMUS-Studierende (C1)
  • KU Einführung in die italienische Rechtssprache für ERASMUS-Studierende (C1)
  • KU Einführung in die spanische Rechtssprache für ERASMUS-Studierende/Introducción al derecho espanol y terminología jurídica espanola (C1)

Bitte erkundigen Sie sich, ob die Absolvierung eines Kurses an der rechtswissenschaftlichen Fakultät Wien auch den Sprachnachweiserfordernissen Ihrer Gastuniversität genügt!