MP Europarecht und MP Völkerrecht

Sie werden an Ihrer Gastuniversität keine Modulprüfung "in unserem Sinn" machen. Um eine Modulprüfung angerechnet zu bekommen, müssen Sie Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Kurse, Seminare) im Ausland belegen und positiv absolvieren, die inhaltlich den Prüfungsstoff, der bei unseren Diplomprüfungen verlangt wird, abdecken. In den meisten Fällen werden Sie mehrere Lehrveranstaltungen besuchen, um das Stoffgebiet abzudecken bzw. um die erforderlichen ECTS Credits zu erreichen.

Europarecht

MP Europarecht:  11 ECTS Credits

Für die Anrechnung der MP müssen Lehrveranstaltungen im Mindestausmaß von 11 ECTS Credits absolviert werden. Es müssen unbedingt der materielle Teil und der institutionelle Teil des Europarechts abgedeckt werden.

Völkerrecht

MP Völkerrecht: 9 ECTS Credits

Diplomstudium und IREWI - Grundsätzliches

Für die Anrechnung der MP müssen Lehrveranstaltungen im Mindestausmaß von 9 ECTS Credits absolviert werden. Auch hier müssen die in den Lehrveranstaltungen behandelten Themen breit gefächert das Gebiet des Völkerrechts abdecken.

IREWI

UE Europarecht und Völkerrecht

Sollten Sie aus dem Bereich Europarecht bzw. Völkerrecht an Ihrer Gastuniversität weniger als 11 bzw. 9 ECTS absolvieren, besteht dennoch die Möglichkeit trotz der fehlenden ECTS die Modulprüfung angerechnet zu bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt die UE Europarecht bzw. die UE Völkerrecht an der Universität Wien absolviert haben.

Für IREWI-Studierende ist verpflichtend eine Übung aus Völkerrecht vor dem Aufenthalt zu absolvieren, wenn die MP International Law (Völkerrecht) anerkannt werden soll.

Für eine Anrechnung der MP aus Völkerrecht im IREWI Studium kommen folgende Partneruniversitäten in Frage:

University College Dublin, University of Oslo, University of Stockholm, Université Paris II, Université de Paris Cité, Universiteit van Amsterdam, The Hague University of Applied Sciences, Rijksuniversiteit Groningen, Università degli Studi di Bologna, Universidad Complutense de Madrid

Wahlfächer

Als Wahlfach kann jede Lehrveranstaltung angerechnet werden, der ausreichend juristische Inhalte umfasst. Reine Sprachkurse können daher nicht angerechnet werden.

Neben den regulären Wahlfächern kann bei entsprechender inhaltlicher Deckung und Abdeckung der erforderlichen ECTS Credits auch die vertiefende historische Kompetenz angerechnet werden.

Fremdsprachige Lehrveranstaltungen gelten zugleich als Fremdsprachennachweis.

Anrechnungen innerhalb eines Wahlfachkorbes müssen Sie mit dem*r jeweiligen Korbkoordinator*in absprechen. Wenn Sie an Ihrer Gastuniversität einen Kurs absolvieren, der ähnlich auch in Wien im Rahmen des entsprechenden Wahlfachkorbes angeboten wird, können Sie und Ihr*e Koordinator*in ohne Bedenken davon ausgehen, dass er Ihnen angerechnet werden kann.

Seminar- und Bachelorarbeit

Die Absolvierung einer Seminar- oder Bachelorarbeit während Ihres Erasmusaufenthaltes erfordert ein nicht zu unterschätzendes Maß an Eigeninitiative und Selbstständigkeit (sowohl hier in Wien, als auch an der Gastuniversität), ist jedoch an manchen Gastuniversitäten eine gute Möglichkeit für Sie, um Ihr Studium während eines Auslandsaufenthaltes voranzutreiben. Eine Absprache mit dem*r Koordinator*in ist unbedingt nötig. In den allermeisten Fällen wird das Verfassen einer Seminar- oder Bachelorarbeit aber von den Koordinator*innen unterstützt.

Die Seminararbeit muss den Wiener Kriterien für eine solche entsprechen (Zeichenanzahl, Fristen,...). Siehe die Informationen zum Verfassen einer Seminararbeit bzw. einer Bachelorarbeit.

Darüber hinaus muss die Seminararbeit im Rahmen einer Lehrveranstaltung verfasst werden, die nicht gleichzeitig auch als PÜ und/oder MP aus Völker- oder Europarecht angerechnet wird. Lehrveranstaltung und Arbeit sollten, wie in Wien, insgesamt etwa 8 ECTS wert sein.

Für die Anerkennung einer Seminar- oder Bachelorarbeit benötigen Sie neben der Note auch ein Kurzgutachten des*r Professor*in Ihrer Gastuniversität. Darüber hinaus ist die Arbeit im Rahmen der Lehrveranstaltung zu präsentieren. Dies sollte im Gutachten vermerkt werden.

Ein Gutachten ist ein kurzer Aufsatz über die Seminar- oder Bachelorarbeit in dem dargelegt wird, wer zu welchem Thema wann und unter wessen Beaufsichtigung eine Seminar- oder Bachelorarbeit geschrieben hat, wie sie formell aussieht (z.B. Seitenanzahl, Gliederung, Fußnoten etc.), wie sie inhaltlich beschaffen ist (z.B. Problem richtig dargestellt, aktuelle Lehrmeinungen gut erfasst, eigene Stellungnahme abgegeben, die und die Frage schon/nicht aufgeworfen ... ) und wie die Arbeit daher zu bewerten ist (konkrete Note).

Darüber hinaus muss die Gleichwertigkeit Ihrer Arbeit von einer in dem Fach, in dem Sie Ihre Arbeit verfassen, habilitierten Lehrperson an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien bestätigt werden.